Home
Stargäste
Programm
Autogrammservice
Tickets
Händler
Location
Links
Banner
Forum
Häufige Fragen
Kontakt
Impressum/AGB
Presse
Newsletter-Anmeldung
Rückblick 2009 Fotos
Rückblick 2010 Fotos


Impressum

AnbieterAST-Merchandise
AdresseSonnenstraße 9
38100 Braunschweig
Deutschland
Telefon+49 (0) 531 - 240 50 17
Fax+49 (0) 531 - 240 53 17
InhaberAngelo Zannin
E-Mailinfo@movie-days.com

Steueridentifikation DE 812885672
Steuer-Nr. 14/150/05262

Unsere Bankverbindung

BankBLZKtn.-Nr.
NORD/ LB Braunschweig       
25050000     
 151203031

Inhalte dieser Website

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder.

Verfügbarkeit der Website

Der Anbieter wird sich bemühen, den Dienst möglichst unterbrechungsfrei zum Abruf anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können aber Ausfallzeiten nicht ausgeschlossen werden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, sein Angebot jederzeit zu ändern oder einzustellen.

Externe Links

Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links"). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle dieser externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.

Werbeanzeigen

Für den Inhalt der Werbeanzeigen ist der jeweilige Autor verantwortlich, ebenso wie für den Inhalt der beworbenen Website. Die Darstellung der Werbeanzeige stellt keine Akzeptanz durch den Anbieter dar.

Kein Vertragsverhältnis

Mit der Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande. Insofern ergeben sich auch keinerlei vertragliche oder quasivertragliche Ansprüche gegen den Anbieter.

2. Urheber- und Leistungsschutzrechte

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.

Links zur Website des Anbieters sind jederzeit willkommen und bedürfen keiner Zustimmung durch den Anbieter der Website. Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit Erlaubnis zulässig.

3. Datenschutz

Durch den Besuch der Website des Anbieters können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.

Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.

Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn der Anbieter hatte zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung. Der Anbieter und alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.

4. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5. Besondere Nutzungsbedingungen

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.01.2009

1. Anmeldung

Die Bestellung des Standes erfolgt schriftlich per Fax oder e-mail.

 

2. Anerkennung

Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller/Händler die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, besonders für Umweltschutz, Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenbezeichnung, Gewerbeschein und Preisauszeichnung sind einzuhalten.
 

3. Zulassung

Über die Zulassung der Aussteller/Händler und der einzelnen Ausstellungsgegenstände entscheidet die Veranstaltungsleitung. Der Veranstalter ist berechtigt, aus konzeptionellen Gründen eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände sowie Veränderungen der angemeldeten Fläche vorzunehmen. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller und Anbieter von der Teilnahme ausschließen. Er kann, wenn es für die Erreichung der Veranstaltungszwecke erforderlich ist, die Veranstaltung auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen einschränken. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden.

Mit Eingang der Bestätigung für die Zulassung oder der Rechnung beim Aussteller/Händler ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller/Händler vollzogen. Die erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind.

Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, eine sofortige Kündigung aus dem Vertrag auszusprechen, wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug besteht.

Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen in Bezug auf angebotene Waren oder Arbeitsweise einer beteiligten Firma, ist die Veranstaltungsleitung im allgemeinen Interesse berechtigt und befugt, sofort angemessene Maßnahmen zur Behebung zu treffen. In einem solchen Fall kann die Veranstaltungsleitung bestehende Verträge für nachfolgende Veranstaltungen stornieren, weil wesentliche Voraussetzungen, die diesen Verträgen zugrunde liegen, nicht mehr gegeben sind.

Die Ausstellung nicht gemeldeter, nicht zugelassener oder verbotener Waren ist unzulässig.

4. Änderungen – Höhere Gewalt

Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Veranstaltung unmöglich machen, und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen,

a) die Veranstaltung vor Eröffnung abzusagen

b) die Veranstaltung zeitlich zu verlegen. Aussteller/Händler, die den Nachweis führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit einer anderen, von ihnen bereits fest gebuchten Messe/Ausstellung/Veranstaltung ergibt, können Entlassung aus dem Vertrag beanspruchen.

c) die Veranstaltung zu kürzen. Die Aussteller können eine Entlassung aus dem Vertrag nicht verlangen. Eine Ermäßigung der Standmiete tritt nicht ein. In allen Fällen soll der Veranstalter derart schwerwiegende Entscheidungen so frühzeitig wie möglich bekannt geben. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall für beide Teile ausgeschlossen.

5. Rücktritt

Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgter Zulassung ausnahmsweise vom Veranstalter ein Rücktritt zugestanden, so sind 25% der Miete als Kostenentschädigung sowie die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten aus bereits erteilten Aufträge zu entrichten. Dem Aussteller wird im konkreten Fall ausdrücklich das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist.

Der Antrag auf Rücktritt kann nur schriftlich erfolgen. Er ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn der Veranstalter ebenfalls schriftlich sein Einverständnis gibt.

Die Veranstaltungsleitung kann die Entlassung davon abhängig machen, dass der gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. Neuvermietung entspricht einer Entlassung aus dem Vertrag, jedoch hat der Erstaussteller die Differenz zwischen der tatsächlichen und der erzielten Miete zu tragen.

Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist die Veranstaltungsleitung berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes einen anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand in anderer Weise aufzufüllen. In diesem Falle hat der Mieter kein Anspruch auf Minderung der Standmiete.

6. Standeinteilung

Die Standeinteilung erfolgt durch die Veranstaltungsleitung nach Gesichtspunkten, die durch das Konzept und das Veranstaltungsthema gegeben sind, wobei das Eingangsdatum der Anmeldung nicht maßgebend ist. Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Die Veranstaltungsleitung behält sich vor, die Ein- und Ausgänge, die Notausgänge sowie Durchgänge aus zwingenden Gründen zu verlegen.
 

7. Untervermietung, Mitaussteller, Überlassung an Dritte, Verkauf für Dritte

Der Aussteller/Händler ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung der Veranstaltungsleitung den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise unter zu vermieten oder sonst zu überlassen, ihn zu tauschen oder Aufträge für andere Firmen anzunehmen.

Die von der Veranstaltungsleitung genehmigte Aufnahme eines Mitausstellers/Mithändlers ist gebührenpflichtig. Bei einer nicht genehmigten Untervermietung bzw. Weitergabe des Standes sind vom Händler/Aussteller, sofern die Veranstaltungsleitung nicht Räumung der durch den Untermieter belegten Fläche verlangt, 50% der Standmiete zusätzlich zu entrichten. Für die Entgegennahme von Aufträgen müssen die Auftragsbücher, sofern nicht eigene verwandt werden, neben der Anschrift der Lieferfirmen auch die genaue Anschrift des Standinhabers aufweisen. Aus dem Auftragsschein muss ersichtlich sein, bei welchem Aussteller und für welche Firma der Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

8. Gesamtschuldnerische Haftung

Mieten mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner. Sie haben einen gemeinsamen Bevollmächtigten in der Anmeldung zu benennen. Nur mit diesem braucht die Veranstaltungsleitung zu verhandeln. Mitteilungen an den in der Anmeldung benannten Vertreter gelten als Mitteilungen an den – oder bei Gemeinschaftständen – an die Aussteller/Händler.

9. Standmieten

Standmieten siehe Aussteller-/Händlertischformular. 

10. Zahlungsbedingungen

a) Fälligkeit – Fälligkeit siehe Rechnung.

b) Zahlungsverzug

Von Fälligkeit an werden Verzugszinsen berechnet. Die Veranstal-tungsleitung kann nach vergeblicher Mahnung und bei entsprechender Ankündigung über nicht voll bezahlte Stände anderweitig verfügen. Sie kann in diesem Falle die Überlassung des Standes und die Ausgabe der Aussteller-/Händlerausweise verweigern.

c) Pfandrecht

Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht dem Veranstalter an den eingebrachten Waren/Ausstellungsgegenständen das Vermieter-Pfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verluste der Pfandgegenstände und kann nach schriftlicher Ankündigung diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt, dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind.

 

11. Gestaltung und Ausstattung der Stände

Am Stand sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann erkennbaren Weise Name und Anschrift des Standinhabers anzubringen. Die Ausstattung der Stände im Rahmen des gegebenenfalls vom Veranstalter gestellten einheitlichen Aufbaues ist Sache des Ausstellers. Die Richtlinien der Veranstaltungsleitung sind im Interesse eines guten Gesamtbildes zu befolgen. Bei eigenem Standaufbau kann verlangt werden, dass maßgerechte Entwürfe vor Beginn der Arbeiten der Veranstaltungsleitung zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Einsatz von Fertig- oder Systemständen ist in der Anmeldung ausdrücklich zu vermerken.

Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in jedem Fall unzulässig. Eine Überschreitung der vorgeschriebenen Aufbauhöhe bedarf der ausdrücklich Genehmigung der Veranstal-tungsleitung.

Die Veranstaltungsleitung kann verlangen, dass Waren/Ausstellungsgegenstände, deren Aufbau nicht genehmigt ist, bzw. nicht den Ausstellungsbedingungen entsprechen, geändert oder entfernt werden.

Kommt der Aussteller der Aufforderung nicht nach, so kann die Entfernung oder Änderung durch die Veranstaltungsleitung auf Kosten des Ausstellers erfolgen. Muss aus dem gleichen Grunde der Stand geschlossen werden, so ist ein Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete nicht gegeben.
 

12. Werbung

Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die Ansprache von Besuchern, ist nur innerhalb des Standes erlaubt.

Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik-/Lichtbilddarbietungen und AV-Medien jeder Art – auch zu Werbezwecken – durch den Aussteller bedarf ausdrücklicher Genehmigung und ist rechtzeitig anzumelden. Die Vorführungen von Maschinen, akustischen Geräten, von Lichtbildgeräten und Moden, auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Veranstaltungsbetriebes auch nach bereits erteilter Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen werden. Wird vom Veranstalter eine Lautsprecheranlage betrieben, so behält sich die Veranstaltungsleitung Durchsagen vor.

13. Aufbau

Der zeitliche Ablauf wird dem Aussteller/Händler rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt.

Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. In die Wände dürfen keine Löcher geschlagen werden. Der Fußboden, die Hallenkonstruktion, Säulen, sowie feste Einbauten dürfen nicht beschädigt werden. Die Installations- und Feuerschutzeinrichtungen müssen jederzeit zugänglich sein. Die Überschreitung der Bauhöhe von 250 cm muss der Ausstellungsleitung unabhängig behördlicher Auflagen gemeldet und von dieser genehmigt werden.

Alle gewerberechtlichen Vorschriften – insbesondere die Preisauszeichnung, Gewerbescheine müssen beachtet werden.

14. Ausweise

Jeder Aussteller/Händler erhält grundsätzlich 2 Ausweise für seinen Stand. Bei nachgewiesenem Bedarf können zusätzliche Ausweise kostenpflichtig ausgegeben werden. Bei Missbrauch kann der Ausweis entschädigungslos entzogen werden. Die Ausgabe der Händlerunterlagen erfolgt nach Vorlage des Personalausweises von der Veranstaltungsleitung.

 

15. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten des Aussteller-/Händlerraumes ist: Samstag: 10:00 – 18:00 Uhr und Sonntag 11:00 - 18:00 Uhr.

Zutritt für Aussteller/Händler ist Samstag ab 6.30 Uhr und Sonntag ab 9.30 Uhr.

 

Zufahrtswege, die nur zum Be- und Entladen befahren werden dürfen, müssen nach den Ladevorgängen unverzüglich wieder frei gemacht werden. Bei Zuwiderhandlungen wird das Fahrzeug ohne weitere Vorwarnung kostenpflichtig zu Lasten des Fahrzeug-führers abgeschleppt. Es ist darauf zu achten, dass grundsätzlich alle Notausgänge freigehalten werden. Verstellte Notausgänge werden unverzüglich von unserem Sicherheitspersonal frei geräumt. Für Beschädigungen hierfür wird keine Haftung übernommen.

Den Anordnungen unseres Sicherheitspersonals ist grundsätzlich Folge zu leisten.
 

16. Betrieb des Standes

Der Aussteller/Händler ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Veranstaltung mit den angemeldeten Waren zu belegen und, sofern der Stand nicht ausdrücklich als Repräsentationsstand vermietet ist, mit sachkundigem Personal zu besetzt zu halten. Die Veranstaltungsleitung sorgt für die Reinigung der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss nach Veranstaltungsschluss vorgenommen werden.

Dem Aussteller ist vorgeschrieben, Abfall zu vermeiden und Müll nach verwertbaren Stoffen zu trennen. Zusätzliche Entsorgungskosten werden nach dem Verursacherprinzip berechnet.

 

17. Verkauf

Der Verkauf von Speisen und Getränken ist untersagt. Den Verkauf übernimmt die Gastronomie der Stadthalle Braunschweig.

 

18. Abfallentsorgung/Mülltrennung

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist der Aussteller/Händler verpflichtet, Abfall zu vermeiden, Mülltrennung nach verwertbaren Stoffen durchzuführen und für eine sachgerechte Müllbeseitigung zu sorgen. Umwelt belastende Abfallstoffe, Standbauteile, Teppichböden, Mischabfälle, Verpackungen, Sperrmüll, Bauschutt, Produktionsabfälle und Werbemittel werden nicht als Gewerbemüll behandelt und werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. 

19. Abbau

Kein Stand darf vor Beendigung der Veranstaltung ganz oder teil-weise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller/Händler müssen eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Standmiete bezahlen. Die Waren/Ausstellungsstücke dürfen nach Beendigung der Veranstaltung nicht abtransportiert werden, wenn die Veranstaltungsleitung ihr Pfandrecht geltend gemacht hat. Diese Mitteilung ist den im Stand anwesenden Vertretern des Standinhabers zu übergeben.

Werden trotzdem die Waren/Ausstellungsstücke entfernt, so gilt dies als Bruch des Pfandrechtes. Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller/Händler.

Die Ausstellungsfläche, Standfläche und das Mietmaterial ist im Zustand, wie übernommen, spätestens zu dem für die Beendigung des Abbaues festgesetzten Termin, in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Andernfalls ist die Veranstaltungsleitung berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers/Händlers ausführen zu lassen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben davon unberührt.

Nach dem für den Abbau festgesetzten Termin nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene Waren/Ausstellungsstücke werden von der Veranstaltungsleitung auf Kosten des Ausstellers entfernt und unter Ausschluss der Haftung für Verlust und Beschädigung kostenpflichtig eingelagert. Beschädigungen der Bausubstanz, der technischen Einrichtungen und des Geländes sind unverzüglich der Ausstellungsleitung mitzuteilen. Dafür haftet der Aussteller.

20. Anschlüsse

Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten des Veranstalters.

Die Veranstaltung haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Strom-, Wasser-/Abwasser-, Gas- und Druckluftversorgung.
 

21. Bewachung

Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes und der Ausstellungsstücke ist der Aussteller/Händler selber verantwortlich. Dies gilt auch während er Auf- und Abbauzeiten. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung der Veranstaltungsleitung zulässig.
 

22. Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verlust an Waren/Ausstellungsstücken und an der Standausrüstung sowie Folgeschäden. So weit dem Veranstalter ein Verschulden nachgewiesen werden kann, wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

23. Versicherungen

Es wir den Ausstellern/Händlern dringend nahe gelegt, ihre Waren/Ausstellungsstücke und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern.

24. Hausordnung

Die Veranstaltungsleitung übt das Hausrecht im Veranstaltungsgelände aus.

Sie kann eine Hausordnung erlassen. Aussteller/Händler und ihre Mitarbeiter dürfen das Gelände und die Hallen erst zwei Stunden vor Beginn der Veranstaltung betreten. Sie müssen die Händler- und Ausstellungsräume spätestens eine halbe Stunde nach Schluss der Öffnungszeiten geräumt haben. Übernachtung im Gelände ist verboten.

 

25. Verwirkungsklausel

Ansprüche der Aussteller/Händler gegen den Veranstalter, die nicht spätestens 2 Wochen nach Schluss der Messe/Ausstellung schriftlich geltend gemacht werden, sind verwirkt.
 

26. Änderungen

Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Abmachungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

27. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, auch dann, wenn Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden.

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich der Besucher einverstanden das sein Bild (fotografiert oder gefilmt während der Veranstaltung von Mitarbeitern der Veranstaltung) für die Website und / oder andere Dokumentationen zur Veranstaltung genutzt werden darf.

 

Top2008 - 2010 Alle Rechte vorbehalten durch Movie Days
info@movie-days.com